Kosten unseres Rechtsbeistands


Kosten

Sie schildern uns Ihr Problem und wir klären Sie auf über

  • möglicherweise bestehende Ansprüche
  • die zu erwartenden Kosten
  • Ihre Erfolgsaussichten
  • die Möglichkeiten der Deckung durch eine Rechtsschutzversicherung

Nach Vorliegen dieser Informationen entscheiden Sie, ob Sie uns beauftragen.

Garantierte Kostentransparenz

Wir garantieren Ihnen Kostensicherheit. Erst wenn Sie uns nach einer kostenlosen Ersteinschätzung beauftragen, fallen Kosten an. Sie wissen, welche Kosten Sie erwarten, bevor Sie uns beauftragen.

Zum Prozesskostenrechner

Kostendeckung durch Rechtsschutzversicherung

Die Deckung der Kosten durch eine Rechtsschutzversicherung wird unsererseits geprüft und sämtliche anfallende Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung wird von uns kostenfrei übernommen.

Beratungs- und Prozesskostenhilfe

Sollten Beratungs- und Prozesskosten Ihre Mittel übersteigen, können Sie bei Gericht Beratungs- und Prozesskostenhilfe beantragen. Entscheidend für eine Bewilligung ist, dass Ihr Einkommen und das Vermögen unterhalb bestimmter Grenzen liegen und der Rechtsstreit nicht von vorneherein aussichtslos ist. Der Staat wird die Kosten für Anwalt und Gericht tragen, wenn die Beratungs- und Prozesskostenhilfe gewährt wird.