Kosten unseres Rechtsbeistands
Sie schildern uns Ihr Problem und wir klären Sie auf über
möglicherweise bestehende Ansprüche
die zu erwartenden Kosten
Ihre Erfolgsaussichten
die Möglichkeiten der Deckung durch eine Rechtsschutzversicherung
Nach Vorliegen dieser Informationen entscheiden Sie, ob Sie uns beauftragen.
Garantierte Kostentransparenz
Kostendeckung durch Rechtsschutzversicherung
Die Deckung der Kosten durch eine Rechtsschutzversicherung wird unsererseits geprüft und sämtliche anfallende Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung wird von uns kostenfrei übernommen.
Beratungs- und Prozesskostenhilfe
Sollten Beratungs- und Prozesskosten Ihre Mittel übersteigen, können Sie bei Gericht Beratungs- und Prozesskostenhilfe beantragen. Entscheidend für eine Bewilligung ist, dass Ihr Einkommen und das Vermögen unterhalb bestimmter Grenzen liegen und der Rechtsstreit nicht von vorneherein aussichtslos ist. Der Staat wird die Kosten für Anwalt und Gericht tragen, wenn die Beratungs- und Prozesskostenhilfe gewährt wird.